Allgemeine Geschäftsbedingungen der DATAGROUP Bremen GmbH

AGB als PDF

§ 1) Abweichende Vereinbarungen

Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

§ 2) Angebot und Vertragsabschluss

a) Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau als möglich aufgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
b) Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um Circa-Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.
c) Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
d) Nebenabreden und mündliche Erklärungen inkl. Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

§ 3) Preise

Unsere Preise sind in € zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben.

§ 4) Lieferfristen

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich, da unsere Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzusagen zu machen. Die Liefertermine gelten unter den Vorbehalten, dass – wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden, – unvorhersehbare Umstände einschl. Streik sowie Aussperrung und Force Majeure die Erfüllung der Verpflichtungen nicht hindern, – der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen u.a.) rechtzeitig nachkommt.

§ 5) Gewährleistung

a) Wir verpflichten uns, bei Mängeln von Kaufgegenständen oder Werken nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Neulieferung. Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, bleiben dem Kunden die Rechte nach §§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB (Rücktritt oder Minderung). Ein Rücktritt wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung setzt mindestens drei vergebliche Nachbesserungsversuche voraus. Schadenersatz müssen wir gewährleistungshalber nur leisten, wenn wir den Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eintritt.
b) Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten neu hergestellten beweglichen Sache Gewährleis-tungsansprüchen ausgesetzt sein, bleiben ihm die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unbenommen.
c) Der Kunde verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns anzuzeigen, wenn sich ein Mangel zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
d) Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
e) Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen.
f) Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen von Liefergegen-ständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden grundsätz-lich nicht garantieren.
g) Die Gewährleistungsverjährungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Schadenersatzansprüchen aus von uns zu vertretenden Vorsatz und im Fall von §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. § 479 BGB bleibt unberührt.

§ 6) Ausschluss von Ansprüchen

Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpfl ichten) betroffen sind, haften wir für Schäden nur für uns gesetzlich zuzurechnendes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Im Fall von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen gilt diese Ausnahme nicht.

§ 7) Schadenminderung/Datensicherung

Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu treffen und dabei insbe-sondere die Datensicherung täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel eingesetzten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 8) Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 9) Zahlung

a) Alle Rechnungen sind bei Fälligkeit sofort netto Kasse zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verzug tritt am fünften Tag nach Fälligkeit und Rechnungsdatum ein.
b) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
c) Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden, so erfolgt dies nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbankensätze zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

§ 10) Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

§ 11) Schutz- und Urheberrechte

Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc. verbleiben bei uns. Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugäng-lich gemacht werden.

§ 12) Zusatzbedingungen

a) Zusatzbedingungen für Service-Leistungen In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und Service-Leistungen folgendes:
(1) Betriebsfremde Arbeiten
Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten (z.B. Erstellung von Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten etc.).
(2) Kostenvoranschläge
Soweit in Kostenvoranschlägen die Preisansätze nicht garantiert sind, wird der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Voranschlags um mehr als 20 % zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gem. § 650 BGB zu kündigen.
(3) Zwischenrechnungen
Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
b) Zusatzbedingungen für Software-Leistungen In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen folgendes:
(1) Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchen-programmpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht bevollmächtigt.
(2) Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt (vgl. Ziffer 2 c).
(3) Nutzungsrecht
Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung entweder in dem Umfang zu nutzen, der in der Anlage zum Vertrag bzw. im Programmschein im einzelnen festgelegt ist, oder – sofern keine genaue Festlegung erfolgt – die Programme für einen einzelnen Anwender auf einem einzel-nen Computer zu nutzen.
(4) Fremdlizenzen
Wir übertragen Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen.

13) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zu Kunden ist Bremen; für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Unternehmer, die nicht Kaufleute sind.