Erfolgreiche Hauptversammlung der Datagroup AG in Pliezhausen

Die Datagroup IT Services Holding AG (WKN A0JC8S) veranstaltete heute am Hauptsitz des Unternehmens in der Nähe von Stuttgart ihre diesjährige Hauptversammlung.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung waren rund 87 Prozent der Stimmrechte vertreten. Allen Tagesordnungspunkten wurde jeweils mit großer Mehrheit zugestimmt. Neben der Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Entlastung der Organe, standen unter anderem die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die Aufhebung des bisherigen und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals auf der Tagesordnung. Weitere wichtige Punkte auf der Agenda waren der Beschluss über die Ergebnisabführungsverträge zwischen der Datagroup IT Services Holding AG (DG ITS AG) und ihren Tochtergesellschaften ICP GmbH sowie HDT Beteiligungsgesellschaft mbH.

Die Gesellschaft wurde zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Im Rahmen der „buy and turn around-„ bzw. „buy and build- Strategie“ der DG ITS AG können zurück gekaufte Aktien künftig im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen eingesetzt werden.

Zudem schufen die Aktionäre ein neues Genehmigtes Kapital 2009. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.03.2014 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu nominal 2.910.000 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 Euro je Stückaktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die Hauptversammlung beschloss zudem, die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 (beginnend am 01.10.2008) anzuheben. Für seine Tätigkeit erhält jedes einfache Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Vergütung von 6.000 Euro und der Aufsichtsratsvorsitzende eine jährliche Nettovergütung von 8.000 Euro. Ferner erhalten jedes Aufsichtsratsmitglied, der Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 Euro.

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